15.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Paulihttp://www.dfb.de/index.php?id=500014&tx_dfbnews_pi1[showUid]=32727&tx_dfbnews_pi4[cat]=145
24.04.2012 DFB-Sportgerichtsbarkeit: 15.000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC St. Pauli am 24. April im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt.
Während des internationalen Hamburger Hallenfußball-Turniers am 7. Januar 2012 kam es nach dem Spiel FC St. Pauli gegen VfB Lübeck zwischen Zuschauern beider Mannschaften zu Raufereien. Zuvor hatten Lübecker Anhänger Zuschauern des FC St. Pauli Banner und Fahnen abgenommen.
Beim Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig am 26. Februar 2012 wurde im Hamburger Zuschauerblock ein Transparent mit beleidigendem Inhalt hochgehalten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.