gemäß §16 Abs 2. SpO sollen u.a. in der Verbandsliga nicht mehr als 16 mannschaften spielen.Ich kann machen was ich will, wenn ich durchzähle komme ich auf 18.......André würdest Du bitte aus der VL-Tabelle noch zwei rausschmeissen, das steht so in den Statuten, basta aus.
Im Vorwege die Absteigerzahl festzulegen ist leider auch keine gute Variante. Um eine feste Zahl an Absteigern zu bekommen, die nach Saisonschluss nicht mehr korrigiert werden muß, muß man vom "worst case" ausgehen, d.h. man muß davon ausgehen, dass alle Nordvereine (sofern es möglich ist) in die Regionalliga absteigen, dann in die Oberliga,usw...Das würde dazu führen, dass man schätzungsweise 6-7 Abstiegsplätze in der Verbandsliga hätte und weil dieser "worst case" wohl nie eintreten wird der Landeligafünfte aufsteigt. Sportlich wäre das eine Katastrophe, weil der Landesligafünfte wohl eindeutig schwächer einzustufen ist als der Verbandsliganeunte. Eine Patentlösung scheint es nicht zu geben.
(2) Leistungsklassen Herren Die ersten beiden Mannschaften der Vereine spielen in Leistungsklassen, sofern eine entsprechende Meldung erfolgt. Die Leistungsklassen heißen: a) Verbandsliga, b) Landesliga, c) Bezirksliga, d) Kreisliga und e) Kreisklasse. Die Leistungsklassen a) - d) sollen in Staffeln mit jeweils 16 Mannschaften spielen. Soweit Leistungsklassen in verschiedene Staffeln aufzuteilen sind, obliegt dem Spielausschuss die Einteilung der Mannschaften in die einzelnen Staffeln.
§ 6 Staffelstärke, Auf- und Abstieg(1) Den Oberligen der Herren gehören grundsätzlich 18 Mannschaften an; die Regionalliga der Frauen umfasst grundsätzlich 12 Mannschaften. Ausnahmen von diesen Staffelstärken beschließt der Verbandstag und im Rahmen seiner Zuständigkeit der Beirat.(2) Am Ende eines Meisterschaftsjahres (nach § 5 Abs. (1)) steigen grundsätzlich aus den Oberligen der Herren die drei letztplazierten, aus der Regionalliga der Frauen die beiden letztplazierten Mannschaften ab. Die Erreichung der in Absatz (1) vorgegebenen Staffelstärke hat jedoch Vorrang vor dieser Abstiegsregelung. (3) Die Zahl der aus einer der Oberligen der Herren absteigenden Mannschaften erhöht sich, wenn die in Absatz (1) geregelte Staffelstärke dadurch über-schritten wird, dass Mannschaften aus der Regionalliga der Herren in die örtlich zuständige Oberliga absteigen und aus dieser Oberliga nicht eine entsprechende Zahl von Mannschaften in die Regionalliga der Herren aufsteigt. Dagegen erhöht sich die Zahl der Absteiger zunächst nicht, wenn eine Mannschaft oder mehrere Mannschaften der Regionalliga ohne Anrechnung auf die Zahl der Regelabsteiger in eine Oberliga des NFV absteigen muss bzw. müssen. Die Reduzierung auf die in Absatz (1) vorgebende Staffelstärke erfolgt erst im darauf folgenden Spieljahr durch eine entsprechende Erhöhung der Zahl Absteiger aus der betroffenen Oberliga.
VERBANDSLIGAAufstiegDer Meister der Verbandsliga Hamburg hat das Aufstiegsrecht in die Oberliga. Das Anrecht auf freiwerdende Plätze haben die jeweils nächstplatzierten Mannschaften bis zu einem Tabellenplatz, der nicht ein Abstiegsplatz aus der Verbandsliga ist. (Anmerkung: Maßgebend sind die Bestimmungen des Norddeutschen Fußball-Verbandes.) Abstieg Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die vier letzten Tabellenplätze belegen, steigen ausnahmslos in die Landesliga ab. Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften, aus der Oberliga erhöhen. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Verbandsligaverein das Aufstiegsrecht das Aufstiegsrecht in die Oberliga wahr nimmt. Die vorgegebene Staffelstärke wird nicht erhöht. LANDESLIGAAufstieg Die jeweiligen Meister der Landesliga-Staffeln steigen in die Verbandsliga auf (2 Regelaufsteiger). Anrecht auf in der Verbandsliga freiwerdende Plätze haben die jeweiligen nächstplatzierten Mannschaften der Landesliga-Staffeln. Abstieg Die Vereine, die nach dem letzten Spieltag die vier letzten Tabellenplätze belegen, steigen ausnahmslos in die Bezirksliga ab. Die Zahl der absteigenden Mannschaften kann sich im Zusammenhang mit einem Abstieg von HFV-Mannschaften aus der Oberliga erhöhen. Die vorgegebene Staffelstärke wird nicht erhöht.