Es muß doch im Gerechtigkeitssinne auch berücksichtigt werden, wie in der normalen Gerichtsbarkeit auch:- War derjenige schon einmal auffällig (nicht selten ist dies der Fall!)- War er schon einmal auffällig und wenn ja, wie hoch war seinerzeit die Strafe?- etc.
Mal im ernst.... Glaubt hier wirklich irgend jemand, dass eine Situation, die zur Prügelei und zum Abbruch eskaliert nicht eskalieren würde, weil die Täter jetzt zwei, anstatt einem Jahr gesperrt werden.
wir sollten nicht nur die gerichtsbarkeit des hfv beanspruchen,wenn ich von bestrafung spreche!auch die vereine tragen verantwortung!!!meines erachtens stellen sich die klubs auch noch hinter die übeltäter,wenn sie sich bei den verhandlungen versuchen herauszureden.da fällt mir nichts mehr ein,was da so alles an rechtfertigungen rüber kommt!also ruhig vereinsinterne strafen zur reglimentierung anwenden.