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 Spielumwertungen
Seiten: 1 ... 3 4 [5] 6

Autor Thema: Spielumwertungen  (Gelesen 17914 mal)

Schnacksack

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #60 am: 25. November 2005, 08:32:57 »

Habe ja auch schon einige  Amateurverträge geschlossen. Da heißt es immer: Der Verein ........ vertreten durch  Herrn ......... und am Ende wird unterschrieben.

Wenn der Vertrag Anfang August ursprünglich geschlossen war, muss es wohl heißen: vertreten durch J.Heinemann.  Unterschrieben wurde der Vertrag jetzt aber letzten Endes durch Bernd Pohl.

Meine Frage: Ist dieser Vertrag formell rechtsgültig, wenn diese beiden Personen  nicht identisch sind??

« Letzte Änderung: 25. November 2005, 08:41:17 von Schnacksack »
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hawk

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #61 am: 25. November 2005, 08:48:05 »

Ja, da auch Bernd Pohl zeichnungsberechtigt war.

Die Wirksamkeit ist durch den HFV auch nicht in Frage gestellt worden. Dort gelten sogar Verträge, die gar nicht unterschrieben wurden.

 
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Schnacksack

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #62 am: 25. November 2005, 08:55:34 »

Das mit der rechtsgültigkeit nicht unterschriebener Verträge glaube ich erst, wenn ich es lese. Sorry, kein Misstrauen gegen jemanden, nur einfach unvorstellbar.
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hps

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #63 am: 25. November 2005, 09:07:16 »

Weder noch, Schnacksack.

Zeichnungsberechtigt ist nur der Vorstand nach § 26 BGB. Im allgemeinen werden solche Verträge vom Abteilungsleiter Fußball und zumindest einem Vrstandsmitglied unterzeichnet. Und das macht auch Sinn, weil solche Verträge weitergehende Pflichten auslösen, für die nur und ausschließlich der Vorstand den Kopf hinhält.
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Senior

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #64 am: 25. November 2005, 16:36:40 »

Das Thema schweift aber ziemlich ab. Fakt ist, das ein Spieler eingesetzt wurde, der keine Freigabe hatte. Aus
welchen Gründen er keine Freigabe bekam, ist erstmal egal. Er hätte nicht eingsetzt werden dürfen. Der Verein hatte keine offiziellen Schreiben oder Dokumente auf denen eine Spielgenehmigung erteilt war. Dieses hätte der Verein auch im Internet auf der HP des HFV nachsehen können. Also hat man hier vom Verein aus einen Fehler gemacht. Fehler sind eben menschlich und passieren. Germania hat diesen Fehler ausgenutzt, wie andere Mannschaften zuvor auch. Auch denen war ja nicht bekannt, warum keine Spielerlaubnis vorlag. Die intressiert es auch nicht. Der Spieler hätte nicht spielen dürfen, damit basta. Soviel zur Umwertung des Spiels, m. E. war es so richtig
Jetzt einen Schritt weiter, auf zum HFV.
Hier hat eine Mitarbeiterin versucht Unterlagen per Fax zuzustellen. Leider hatte Sie eine verkehrte Faxnummer benutzt. Vielleicht hatte Sie auch ein bißchen zu viel zu tun. Aber auch Ihr ist ein Fehler unterlaufen, was wiederum menschlich ist.
Ich möchte hier für keinen eine Lanze brechen, sondern habe einfach mal zum Einspruch von Germania die "Regeln" angewandt und probiert den Faktor Mensch mit einzubeziehen.
Auch mir tut diese Umwertung weh, ich hätte auch viel lieber das Ergebnis so behalten.
Erst was jetzt kommt, ist für mich eine GROSSE S.........
Die weiteren Ausführungen folgen im threat  "Der Verband hat eigene Regeln" Sorry! DER HFV HAT EIGENE GESETZE, so muß es heißen.
« Letzte Änderung: 25. November 2005, 16:38:50 von Senior »
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Jean Anouilh

Schnacksack

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #65 am: 01. Dezember 2005, 08:20:27 »

Die Urteilsbegründung ist veröffentlicht. Ist doch alles inhaltlich recht logisch und richtig. Da haben bei der mündlichen Begründung einige wohl nur die Hälfte verstanden, bzw wollten es so verstehen, wie es hier rübergebracht wurde.
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hawk

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #66 am: 01. Dezember 2005, 09:05:39 »

@ Schnacksack

Eine wahrlich interessante Urteilsbegründung. Auf den ersten Blick nachvollziehbar; in Wahrheit jedoch hat man das Recht bis zum Zerreißen gebogen; nur um eigene Fehler nicht zuzugeben. Die Begründung weicht auch völlig von der Urteilsbegründung des gleichen Gerichts in dem gleichen Verfahren ab. Die gesuchte Rechtskonstruktion dürfte einer Überprüfung durch ein neutrales und nicht in die Verbandshierarchie eingebundenen Gerichts in keiner Weise stand halten. Hier stand das Urteil erkennber schon vorher fest; wenn die Begründung (hier die des Verbandsgerichts im schriftlichen Verfahren) sich als rechtsfehlerhaft herausstellt, wähle ich eben eine andere (wie in der Urteilsbegründung zur mündlichen Verhandlung). Nur das Ergebnis zählt!!!!

Außerdem erhält das Urteil eine glatte Lüge:

"Der Sachvortrag des Berufungsführers zu seiner Behauptung, der Vertrag sei erst am 12.8.2005 unmittelbar vor dem an diesem Tag stattfindenden Spiel abgeschlossen worden, ist zu ungenau, um einer Beweisaufnahme zugänglich zu sein. Beweise sind vom Berufungsführer auch nicht angeboten worden."

Die Wahrheit ist, daß eidesstattliche Versicherungen der beteiligten Personen vorgelegt und weitere mindestens drei Zeugen angeboten wurden.

Wenn es den Begriff Rechtsbeugung noch nicht geben würde, vielleicht hätte man ihn jetzt erfunden!

P.S.: Ganz interessant auch der Hinweis auf die völlig überlasteten von unseren Beiträgen bezahlten Mitarbeiter des HFV. Selbiges Verständnis wird für ehrenamtlich tätige Vereinsvertreter selbst bei der kleinsten Verfehlung nicht aufgebracht!  

 

 
 
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hps

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #67 am: 01. Dezember 2005, 14:26:40 »

Abgesehen einmal von überlasteten Mitarbeitern - was allein schon eine bodenlose Frechheit ist - und der wohl hoffentlich anerkannt schlechten Bearbeitung innerhalb des Vereins - die Fehler sind ja markerschütternd udn mehr als nur amateurhaft -, komme ich über eine Passage der Urteilsbegründung nun gar nicht hinweg, weil mir da irgendwie etwas fehlt.

Aber ich bin sicher, dass mir die Herren Senior und/oder Hawk weiterhelfen können. Eine zentrale Rolle spielt offenbar der Spielerpass. Er ist entscheidend für die die weitere Beurteilung des Falles - so habe ich das jedenfalls herausgelesen.

Es wird in der Begründung geschrieben, dass der Spielerpass dem Spieler ausgehändigt wurde. Wurde dies vom abgebenden Verein eigentlich nachgewiesen, so wie es in § 8 SpO gefordert ist? Wenn ja, fehlt mir ein eindeutiger Hinweis darauf, dass dies unstrittig ist.

Dagegen spricht allerdings, dass der abgebenede Verein eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt ist (die dann erst am 14.9. zugestellt wurde). Das erscheint mir nicht plausibel. Tatsache ist doch, dass nach den Angaben per 29.7. unvollständige Paaunterlagen eingereicht wurden - ohne Spielerpass. Der Hinweis, dass der abhanden gekommen sei, hätte nach § 8 SpO nun eine unverzügliche Anforderung des HFV an den abgebenden Verein nach sich ziehen müssen, mit Fristsetzung. Ist das geschehen? Dann hat der HFV aber m. E. ein nachweisbares Mitverschulden.

Hmm ... alles etwas flau, oder?
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2005, 14:27:03 von hps »
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Schnacksack

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #68 am: 01. Dezember 2005, 14:37:26 »

Auf dem Passantrag gibt es ein Kästchen, dass muss man ankreuzen, wenn der Pass über den Verband angefordert werden soll.
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hps

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #69 am: 01. Dezember 2005, 14:47:25 »

Mag sein, Schnacksack, lasse ich aber nicht gelten. Zum einen erklärt das nicht, ob der abgebende Verein den Nachweis erbracht hat - immerhin ging es hier um ein Verfahren beim obersten Sportgericht - und zum anderen bin ich ein Paragraphenreiter:

Zitat

§ 8 Spielordnung
1.4 (Sätze 3 - 5)


Wird ein Antrag auf Spielerlaubnis vorgelegt, dem der Spielerpass nicht beigefügt ist, muss der HFV den bisherigen Verein unverzüglich unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Herausgabe des Passes auffordern. Wird der Pass innerhalb dieser Frist weder eingereicht noch eine Erklärung über den Verbleib des Passes abgegeben, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt auch wenn sich herausstellt, dass der Verein den Spielerpass nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung ausgehändigt oder zugesandt hat.[/b]
« Letzte Änderung: 01. Dezember 2005, 14:48:01 von hps »
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Schnacksack

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #70 am: 02. Dezember 2005, 10:16:55 »

@ hawk: Laut Rechts- und Verfahrensordnung sind eidesstattliche Aussagen nicht zulässig. Waren die Zeugen bei der Verhandlung anwesend? Und waren es neutrale Zeugen, die nicht dem Verein und dessen Umfeld zuzuordnen sind??

« Letzte Änderung: 02. Dezember 2005, 10:28:15 von Schnacksack »
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hawk

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #71 am: 02. Dezember 2005, 11:07:49 »

@ Schnacksack

"Der Sachvortrag des Berufungsführers zu seiner Behauptung, der Vertrag sei erst am 12.8.2005 unmittelbar vor dem an diesem Tag stattfindenden Spiel abgeschlossen worden, ist zu ungenau, um einer Beweisaufnahme zugänglich zu sein. Beweise sind vom Berufungsführer auch nicht angeboten worden."

Diese Tatsachenfeststellung des Verbandsgerichts ist definitiv unrichtig. Ganz im Gegenteil; es ist detailliert dargelegt worden, warum der Vertrag am 11.08.2005 gar nicht geschlossen werden konnte.

Wo steht in der Rechts- und Verfahrensordnung, daß eidesstattliche Versicherungen nicht zulässig sind? Ich habe derartiges nicht gefunden, lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Es ist und bleibt ein Skandalurteil!
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Mr. Sinatra

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #72 am: 02. Dezember 2005, 11:26:28 »

das nimmt ja formen einer bekannten serie an, die leicht umbenannt werden muss:

jag - hafo-law

 ;D ;D
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hawk

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #73 am: 02. Dezember 2005, 11:35:58 »

@ Mr. Sinatra

besser:

J.A.G. - HFV-law!
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Schnacksack

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Re:Spielumwertungen
« Antwort #74 am: 02. Dezember 2005, 11:36:36 »

§ 3 Absatz 2
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