Zitat von: WORTSPIELER am 11. Mai 2012, 15:24:46ZitatAlso Stadionverbot für die Formulierungen "Ostprotestbek" und "Einspruchspor" hat damals ein Redakteur der BZ bekommen! Ich wasche da meine Hände in völliger Unschuld!uups, sorry. ändere ich sofort. dachte, dass das von dir käme...!Guckst Du hier: Ein gewisser Wortspieler hat daraufhin übrigens von einem "Zaun-Gast" gesprochen....
ZitatAlso Stadionverbot für die Formulierungen "Ostprotestbek" und "Einspruchspor" hat damals ein Redakteur der BZ bekommen! Ich wasche da meine Hände in völliger Unschuld!uups, sorry. ändere ich sofort. dachte, dass das von dir käme...!
Also Stadionverbot für die Formulierungen "Ostprotestbek" und "Einspruchspor" hat damals ein Redakteur der BZ bekommen! Ich wasche da meine Hände in völliger Unschuld!
jetzt wird es spannend und ich glaube, der OSV hat gute karten...?! die hatte ich auch dem GSK zugeschrieben, aber die hatten m.e. die falsche verhandlungsstratgie, indem sie sich auf den SR einschossen, anstatt ihren einspruch mit dem "system" zu begründen respektive sich nicht auf die kausalität der ereignisse / fehler zu berufen...!zurück zur causa "OSV vs. AFC":die frage ist, wann das HFV-urteil getroffen / versendet wurde und ob die frist schon abgelaufen ist und das urteil somit rechtskräftig war, als der OSV gegen den AFC spielte...?! ich sage NEIN.am 17.04. gab es GR und den "sonderbericht" (atug) im spiel beim sc condor. ich hoffe, dass ist richtig, weil meine nachfolgende erklärung ansonsten keinen sinn machte.das sportgericht könnte somit eigentlich erst am mittwoch, 25.04.2012 im schriftlichen verfahren [ atug >>> 2 spiele sperre für OSV I. ] entschieden haben. im schlechtesten fall - aus OSV-sicht - ist es am selben tag ins elektronische postfach gestellt worden. die sieben WERKtage einspruchsfrist bzw. möglichkeit einen antrag auf mündliche verhandlung zu stellen, würden erst (wg. MAIFEIERTAG!!!) frühestens am 04.05.2012 geendet haben. der tag des AFC-spiels.wenn die o.a. daten stimmen, kann das urteil erst ab 05.05.2012 rechtskräftig gewesen sein...! atug wäre gegen AFC somit noch spielberechtigt gewesen. die sperre würde erst für die anschließenden spiele gelten, selbst wenn es keine mündliche verhandlung gäbe...! da der eintrag (HFV-sportgerichtsbarkeit) aber mittlerweile abrufbar ist, kann man davon ausgehen, dass der OSV keinen einspruch eingelegt hat. diese option hätte die sperre im übrigen, wenn es keine einstweilige verfügung gäbe, vorerst ausgesetzt, so dass atug weiterspielen dürfte...! 17.04.2012 SC Condor - OSV // 2 : 0 >>> GR + sonderbericht21.04.2012 TSV Sasel - OSV // 1 : 2 >>> atug hat gespielt25.04.2012 HFV (sportgericht) >>> schriftliches verfahren + zustellung urteil 29.04.2012 Bergedorf 85 - OSV // 1 : 1 >>> atug hat gespielt04.05.2012 OSV - Altona 93 // 3 : 0 >>> atug hat gespielt04.05.2012 ende der einspruchsfrist des OSV (= mündliche verhandlung) um 23.59uhr 05.05.2012 sperre (= 2 spiele für OSV I.) tritt in kraft
Meiner Meinung nach ist ein Samstag auch ein Werktag.25, 26, 27, 28, 30, 02, 03 und am 04. tritt die Sperre in Kraft.
Übrigens hat www.fussball.de die Tabelle schon geändert, aber das heißt ja nix.
"Einspruchspor" etc. hat zuerst jemand vom FC Voran Ohe kreiert, als sich beide Teams in der Landesliga "duellierten".....
Zu schwebenden Verfahren sollte man sich nicht äußern! Sorry, musst dich noch gedulden!
Stichwort HFV-Sportgericht und der Grüne Tisch: Ralf Palapies, Trainer des SV Rugenbergen, wurde jüngst unter Mithaftung seines Vereins zur einer Geldstrafe von 500 (!) Euro verurteilt. Hintergrund der Geschichte: Palapies soll im Nachholspiel des 21. Spieltages beim TSV Buchholz 08 nach Angaben des Schiedsrichter-Assistenten eine Tätlichkeit eben gegen den Seiten-Referee begangen haben. Palapies dazu: "Ich war sehr geschockt, als ich von einer Einladung zur Verhandlung erfuhr. In Buchholz ist es zwischen der Seitenauslinie und der Coachingzone bekanntermaßen sehr eng, da sind wir zufällig gegeneinander geprallt. Das war niemals Absicht."