Zitat von: WORTSPIELER am 22. Mai 2013, 22:14:16....samstag zählt für den HFV als werktag, da die post arbeitet...! macht 21.05. - 23.59uhr als stichtag...!OK. Aber da die Familie Herzberg ja durchaus den ein oder anderen guten Kontakt zum HFV hat, dürfte das gestern Nacht sicher noch pünktlich über die Bühne gegangen sein.
....samstag zählt für den HFV als werktag, da die post arbeitet...! macht 21.05. - 23.59uhr als stichtag...!
Und das Protest-Oststeinbek wieder aufsteigt!Irgendwie gleich sich das alles irgendwann aus...
Bramfeld hat nun doch Protest eingelegt (gegen das 0:4 in norderstedt)!Angeblich soll irgendwas mit dem Pass des A-Jugendlichen nicht in Ordnung sein...(war ja schon komisch, dass bei transfermarkt.de ein anderes Geb-Datum stand, als im Pass)....
Aus der Norderstedter Ecke verlautet (Anmerkung: was sollen die aber auch anderes sagen): "Der Protest ist zu 100% Unsinn und hat Null Erfolgsaussichten".
Verhandelt wird übrigens erst am Mittwoch...
Zitat von: Bibo am 23. Mai 2013, 12:33:10Verhandelt wird übrigens erst am Mittwoch...Gewöhnlich gut unterrichtete (Norderstedter) Kreise berichten, dass der Einspruch/Protest bereits heute abgeschmettert wurde!
Aktuell: Bramfeld hat den Protest offiziell zurück gezogen. Quelle: HFV
Zitat von: Lutschi am 24. Mai 2013, 10:24:30Aktuell: Bramfeld hat den Protest offiziell zurück gezogen. Quelle: HFVDamit also zum Glück keine Verlängerung der Saison am grünen Tisch! Bramfelds Liga-Manager Söhren Grudzinski hat soeben bestätigt, dass der Protest zurückgezogen wurde!
Die Strafe für Y.R. Arboleda Sanchez wurde heute auf 4 Monate (+2 zur Bewährung) reduziert. Am 8.9. darf er also wieder spielen!
Zitat von: eilbek-andi am 29. Mai 2013, 19:53:30Die Strafe für Y.R. Arboleda Sanchez wurde heute auf 4 Monate (+2 zur Bewährung) reduziert. Am 8.9. darf er also wieder spielen!Zitat Urteil: "...Die Provokation des Spielers Sanchez erfolgte unwiderlegbar durch den Spieler Theetz mit den Worten „Nigger“ und „Hurensohn“. Diese rassistischen Äußerungen erfüllen den Tatbestand des § 34 (2) RuVO...."