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 HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
Seiten: 1 ... 57 58 [59] 60 61 ... 107

Autor Thema: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....  (Gelesen 628393 mal)

samor

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #870 am: 03. Mai 2014, 11:49:03 »

Hallo zusammen,

das ist ja interessant. Zitat aus dem Artikel:

Zitat
Die Richter seien davon ausgegangen, dass nur ein Abteilungsleiter benannt werden dürfe

Das kann ich mir kaum vorstellen, dass die 'Richter' dieser Rechtauffassung sind. Denn dann könnten sich Vereine auch nicht durch Rechtsanwälte vertreten lassen; diese sind ja nun in der Regel auch keine Abteilungsleiter des Vereins. ;-)

Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es diese "Angemedet-oder-nachgewiesen"-Regelung gibt.

ich glaube, dass die richter hier recht haben, siehe meinen post oben. Ob sich die vereine durch Rechtsanwälte vertreten lassen hat mit dem Abteilungsleiter nichts zu tun und ist ein völlig anderes Thema.

Wieso sollte das ein völlig anderes Thema sein? Anwälte sind von den Vereinen nicht beim Verband als vertretungsbefugte Personen angemeldet. (sofern es eine solche Anmeldepflicht gibt, ich weiß es wie gesagt nicht) Sie können Vereine dann vertreten, wenn sie ihre Vollmacht nachweisen. Genau das gleiche gilt für jede andere Person auch. Insofern kann ich mir es nicht vorstellen, dass eine Regel existiert, die besagt, eine beim Verband nicht als vertretungsbefugte Person kann einen Verein nur dann vertreten, wenn sie Abteilungsleiter des jeweiligen Vereins ist und die Vollmacht nachweist. Das wäre nur denkbar, wenn in der gleichen Regelung eine Ausnahme für Rechtsanwälte enthalten ist; das allerdings glaube ich eher nicht.
Es ist also mitnichten ein völlig anderes Thema.

Und genau in diesem Punkt widerspreche ich Dir.

Ich zitiere kurz aus Wortspieles Eintrag:

Sie müssen von dem Betroffenen persönlich, einem vertretungsberechtigten
Vorstandsmitglied des Vereins gemäß § 26 BGB oder vom zuständigen
Fußballabteilungsleiter (Herren, Frauen, Jugend) unterzeichnet sein.
Eine Vertretung durch andere Personen als einen Rechtsanwalt ist unzulässig.

Schauen wir auch hier in das normale Leben außerhalb des Fussballs. Vor einem ordentlichen Gericht darfst Du jede Person als Zeugen benennen, als rechtlicher Vertreter wird vom Gericht jedoch nur ein Rechtsanwalt anerkannt. Du kannst nicht einfach deinem Bäcker eine Vollmacht schreiben und dieser vertritt Dich vor einem ordentlichen Gericht.

Woher stammt denn "Wortspieles Eintrag"? Ist das ein Zitat aus HFV Bestimmungen? Wie gesagt kenne ich diese nicht. Und wenn dort explizit vorgeschrieben ist, dass eine Vertretung beim HFV u.a. durch Abteilungsleiter und Rechtsanwälte möglich ist, dann sieht die Sache natürlich anders aus - aber das habe ich in meinem Beitrag aber auch deutlich gemacht?! Sollte aber eine Regelung existieren, die vorsieht, dass eine Vertretung grundsätzlich durch jedermann möglich ist, solange die Vollmacht nachgewiesen ist, dann beschränkt sich die Möglichkeit logischerweise nicht nur auf Abteilungsleiter.

Im Übrigen sind die Vertretungsregeln vor staatlichen Gerichten deutlich ausdifferenzierter. Eine Vertretung ist hier eben nicht nur durch Rechtsanwälte möglich, vgl. § 79 ZPO oder § 73 SGG - aber auch nicht durch jedermann.
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hps

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #871 am: 04. Mai 2014, 11:07:20 »

Vielleicht kann ich zum Thema "BGB-Vorstand" - "geschäftsführender Vorstand" - "vertretungsberechtigter Vorstand" etwas beisteuern.

Bis jetzt ist hier aus der Stazung des AFC lediglich nachfolgendes nachzulesen:

Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat. Der
Geschäftsführende Vorstand besteht aus
a) dem 1.Vorsitzenden,
b) dem 2. Vorsitzenden,
c) dem Schatzmeister,
d) drei Beisitzern mit jeweils mindestens einem vorher benannten
Aufgabenbereich,
e) dem Jugendwart. >>> André Jütting
f) bis zu drei außerordentlichen Beisitzern für besondere Aufgaben nach § 22 ( 8 )



Wortspieler hat dann noch den § 26 BGB zitiert, der den Rahmen vorgibt. Eine Satzung kann jedoch noch viel weiter gehen und steht dann über den Regelungen des §26 BGB. Es kann zum Beispiel noch folgender Passus gewählt werden:


(xx)   Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei dieser Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.


In diesem Fall wäre dann ganz klar geregelt, wer vertretungsberechtigt ist; der Jugendwart wäre es dann (offiziell) nicht. Das macht auch Sinn, denn der Jugendwart wird in aller Regel von der Jugendvollversammlung gewählt und ist aus ganz bestimmten Gründen (Zuschüsse!) Mitglied des (geschäftsführenden) Vorstandes. Steht so ein Absatz (oder ein vergleichbarer) nicht zusätzlich in der Satzung, ist der bezeichnete geschäftsführende Vorstand auch vertretungsberechtigt.

Kurzum: Solange niemand hundertprozentig weiß, was genau in der Satzung des AFC steht, wird es - hier - weiter nur Annahmen und Spekulationen geben.



Es versteht sich von selbst, dass die vorstehenden Ausführungen weder Anspruch auf Richtigkeit und/oder Vollständigkeit erheben noch eine fundierte rechtliche Auskunft darstellen. Die vorstehnd genannten Aussagen spiegeln lediglich mein Wissen und meine Ansichten wider.
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Krawaller

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #872 am: 04. Mai 2014, 17:39:47 »

Es sollte doch wohl kein Problem sein, so einen Vertretungsvertrag hervorzuzaubern 8)
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Mokahn

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #873 am: 04. Mai 2014, 19:26:49 »

Es geht hier nicht um die Vertretung vor Gericht, Vollmacht oder nicht. Es geht um die Berechtigung, ein Protestschreiben zum Verband rechtsgültig/-wirksam zu unterschreiben!


Es gibt doch seit Jahren den Elektronischen Meldebogen im DFBnet,
dort werden die Mannschaften im HFV gemeldet, z.B. die Herren Teams jedes Jahr zum 1.06., dort müssen die Vereine ihre Stammdaten ein Pflegen,
z.B. den Abteilungsleiter Herren, den Junioren Abteilungsleiter, den Schiedsrichter-Obmann, den 1.Vorsitzenden usw.

Anhand dieser Angaben ist doch ersichtlich wer Vertretungsberechtigt ist für einen Verein,
für den Verband und für andere Vereine.

Ich denke das diese Stammdaten Verbindlich sind für den HFV und nicht die vom Verein "Intern" ernannten Personen oder Gewählten Mitarbeiter die dort vergessen wurden ein zu Pflegen!
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leo

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #874 am: 04. Mai 2014, 20:10:19 »

Condor gewinnt und das Gericht hat es bestätigt,
also Pokalfinale Condor : Paloma!!! Warum Einspruch???
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Nordkurve

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #875 am: 05. Mai 2014, 09:21:06 »

Condor gewinnt und das Gericht hat es bestätigt,
also Pokalfinale Condor : Paloma!!! Warum Einspruch???

Weil Geld mittlerweile mehr zählt als Sportsgeist!!!
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Kassenwart

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #876 am: 05. Mai 2014, 09:45:18 »

Nein - Altona 93 kämpft mit Macht darum, der unsympathischste Club in Hamburg zu werden. Ostprotestbek war es letzte Saison.  :-X
Nach Ihrer schachen Leistung in Niendorf haben die Altona-Angänger sogar einen Bengalo gezündet...
Das Licht ging aber genauso schnell aus, wie der Protest heute hoffentlich schnell gelöscht wird...

 ;D
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Bibo

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #877 am: 05. Mai 2014, 10:06:08 »

Und das Niveau hier sinkt und sinkt und sinkt...

Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, jeder andere Verein würde es genauso machen, ohne Ausnahme!!!
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Alokin

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #878 am: 05. Mai 2014, 12:59:39 »

Wann kommt der Fall denn erneut vor das Sportgericht?
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Bibo

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #879 am: 05. Mai 2014, 13:30:08 »

Wenn das Verbandsgericht am Mittwoch die Zuständigkeit wieder auf das Sportgericht schiebt...  :D

Am Mittwoch wird vor dem Verbandsgericht verhandelt...
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alditüte

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #880 am: 05. Mai 2014, 20:25:50 »

Es ist ein berechtigter Protest, den jeder Verein auch machen würde oder zumindest zum Wohle des Vereins machen sollte, und der Altona 93 sicher nicht zum unsympathischsten Verein Hamburgs macht.

Und das sage ich im Übrigen NICHT als Altonaer sondern als Norderstedter.
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #881 am: 05. Mai 2014, 21:00:47 »

Ein berechtigter Protest würde ein Wiederholungsspiel bedeuten und das wäre auch ein regelgerechtes Urteil. Condor muss sich keine Sorgen machen, denn als die bessere Mannschaft wird man wieder verdient gewinnen. Es ist ihnen zu gönnen, und das sage ich übrigens als langjähriger AFC-Anhänger.
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Matthias

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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #882 am: 06. Mai 2014, 22:06:21 »

Sach ma, Andi, gibt´s morgen wieder einen "Prozessticker"?
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #883 am: 06. Mai 2014, 22:09:10 »

lutschi könnte dir indes einen "prozesssticker" organisieren, wenn das hilft...
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Re: HFV: Proteste, Verhandlungen, Urteile....
« Antwort #884 am: 06. Mai 2014, 22:13:55 »

Sach ma, Andi, gibt´s morgen wieder einen "Prozessticker"?

Vermutlich Ja! Auch wenn 18:15 Uhr für mich sehr ambitioniert ist...
Aber HAFO will/wird mit weiteren Leuten vor Ort sein. Klappt schon, denke ich.
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Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft (Jean-Paul Sartre).
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