Zitat- der 1. FC Quickborn (vs. Bergstedt) wird mit einer Geldstrafe von 30 Euro belegt...WORTSPIELER: Was war da denn los? relativ unspektakulär: wir haben feste trikotnummern innerhalb der mannschaft. in dem spiel haben drei a-jugend-spieler mitgespielt, die eben keine feste nummer haben. zwei spieler haben versehentlich ihre trikots vertauscht und somit mit einer nicht im spielbericht vermerkten nummer gespielt. das kostet dann die o.a. summe, wenn der SR das beanstandet. die "bestrafung" - über die höhe im vergleich zu anderen delikten kann man sicher diskutieren - ist okay, weil es die dummheit unserer spieler war.
- der 1. FC Quickborn (vs. Bergstedt) wird mit einer Geldstrafe von 30 Euro belegt...WORTSPIELER: Was war da denn los?
Zitat von: WORTSPIELER am 27. März 2017, 13:47:06Zitat- der 1. FC Quickborn (vs. Bergstedt) wird mit einer Geldstrafe von 30 Euro belegt...WORTSPIELER: Was war da denn los? relativ unspektakulär: wir haben feste trikotnummern innerhalb der mannschaft. in dem spiel haben drei a-jugend-spieler mitgespielt, die eben keine feste nummer haben. zwei spieler haben versehentlich ihre trikots vertauscht und somit mit einer nicht im spielbericht vermerkten nummer gespielt. das kostet dann die o.a. summe, wenn der SR das beanstandet. die "bestrafung" - über die höhe im vergleich zu anderen delikten kann man sicher diskutieren - ist okay, weil es die dummheit unserer spieler war.Na, das reisst jetzt aber so langsam ein... 1. FC Quickborn - Walddörfer SV (17.03.2017)Der Trainer Jan K. (Quickborn) wird mit einer Geldstrafe von 30,00 Euro belegt....
...hörst du mich im hintergrund drei mal "ey" schreien, als mein spieler elfmeterreif gefoult wurde.
p.s. zu dem thema...sportsgerichtsbarkeit...wirst du mich wohl auf dem HFV-verbandstag reden hören, denn hier gibt es klärungsbedarf...
Zitat von: WORTSPIELER am 03. April 2017, 12:10:39p.s. zu dem thema...sportsgerichtsbarkeit...wirst du mich wohl auf dem HFV-verbandstag reden hören, denn hier gibt es klärungsbedarf...Bravo! Wann ist der nochmal (Juni)? Und welche Themen im Besonderen hast Du eingereicht (Unverhältnismäßigkeit der Geldstrafen)?
Blau Weiß 96 1 –H S V II Wegen unsportlichen Verhaltens von Vereinsmitgliedern und/oder Vereinsanhängern, sowie mangelhaften Ordnungsdienstes wird der Verein Blau Weiß 96 mit einer Geldstrafe in Höhe von € 150,00 belegt.Wegen unsportlichen Verhaltens von Vereinsmitgliedern und/oder Vereinsanhängern wird der Hamburger Sport- Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von € 1.000,00 belegt.
pyro - oder was war da los...?! spielt der HSV III. nicht auf bewährung...?!?
Während der Urteilsbegründung hat der Trainer XYZ mehrfach lautstark seinen Unmut geäußert. Hierfür wurde er ermahnt. Er schimpfte danach jedoch erneut auf das Verbandsgericht, so dass die mündliche Urteilsbegründung erneut unterbrochen werden musste. Gegen den Trainer wurde daraufhin ein Ordnungsgeld in Höhe von 100,00 € unter Mithaftung der Berufungsführers verhängt. Auch dieses brachte den Trainer nicht zur Einsicht, so dass er des Saales verwiesen wurde. Dieser Aufforderung kam er erst nach zweimaliger Wiederholung nach. Beim Hinausgehen bedrohte er das Verbandsgericht mit den Worten „ ich hoffe, sie können ruhig schlafen“. Diese Äußerung und der Tonfall wirkten auf das Verbandsgericht lebens-bedrohend. Es wurde hierfür ein Ordnungsgels von 500,00 € unter Mithaftung des Berufungsführers verhängt. ( §§ 21, 31 Ziffer 3und 4 RuVO ).
aus einem urteil des HFV-verbandsgerichtes:Zitat Beim Hinausgehen bedrohte er das Verbandsgericht mit den Worten „ ich hoffe, sie können ruhig schlafen“. Diese Äußerung und der Tonfall wirkten auf das Verbandsgericht lebens-bedrohend. Es wurde hierfür ein Ordnungsgels von 500,00 € unter Mithaftung des Berufungsführers verhängt. ( §§ 21, 31 Ziffer 3und 4 RuVO ).
Beim Hinausgehen bedrohte er das Verbandsgericht mit den Worten „ ich hoffe, sie können ruhig schlafen“. Diese Äußerung und der Tonfall wirkten auf das Verbandsgericht lebens-bedrohend. Es wurde hierfür ein Ordnungsgels von 500,00 € unter Mithaftung des Berufungsführers verhängt. ( §§ 21, 31 Ziffer 3und 4 RuVO ).