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 Amateurvertrag / Spielerlaubnis

Autor Thema: Amateurvertrag / Spielerlaubnis  (Gelesen 19307 mal)

Bibo

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Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« am: 07. Juli 2011, 07:02:03 »

Ich habe einmal eine Frage an die ganzen Fachleute hier:
Beispiel: Spieler X schliesst einen "Amateurvertrag" bei Verein A vom 01.07.2009 bis 30.06.2011 ab, und will anschließend, also ab 01.07.2011, für Verein B spielen, kann Verein, trotz ausgelaufenen Vertrag, noch eine Ablöse fordern und/oder den Spieler sperren lassen?
Im Profibereich ist das klar geregelt, aber wie schaut bei den Amateuren aus und wo steht die Regelung hierfür?
Vielen Dank voran für die Aufklärung.
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whatshallwedo

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    • Das nenn ich doch mal interessant....:-)
Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #1 am: 07. Juli 2011, 07:19:38 »

Ich habe einmal eine Frage an die ganzen Fachleute hier:
Beispiel: Spieler X schliesst einen "Amateurvertrag" bei Verein A vom 01.07.2009 bis 30.06.2011 ab, und will anschließend, also ab 01.07.2011, für Verein B spielen, kann Verein, trotz ausgelaufenen Vertrag, noch eine Ablöse fordern und/oder den Spieler sperren lassen?
Ja, es sei denn, der Spieler schließt einen neuen Vertrag.....
ansonsten findest du alles in der Spielordnung vom HFV, ab §§ 8

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Acu tetigisti....

WORTSPIELER

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #2 am: 07. Juli 2011, 13:18:18 »

@bosman, äh, bibo:

probleme mit cordi oder ein anderer "verein a"...? "sperren" kann den spieler ohnehin nur der HFV, nämlich durch die regularien. ein verein kann maximal die freigabe "verweigern".

p.s. ich finde, ihr haut die 3.000 euronen plus steuern nochmal raus. whatshallthegeiz...!


Zitat
Ja, es sei denn, der Spieler schließt einen neuen Vertrag.....

@drunkensailor:

das wollten die feinen damen und herren ja vermeiden. das dumme ist, dass man als spieler so deutlich erkennen kann wie "wichtig" man für den verein ist. eine "pause" bis 01.11. kommt da natürlich nicht so gut an.
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mit sportlichen grüßen
EUER WORTSPIELER

Bibo

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #3 am: 07. Juli 2011, 16:30:59 »

Nee, keine Probleme bei uns! Ging um einen Wechsel eines Freundes innerhalb der Landesliga...
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eilbek-andi

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #4 am: 10. November 2013, 20:26:56 »


Im Moment prüfen die Finanzämter bis einschließlich Regionalliga ausnahmslos. Wer sagt, dass nicht im nächsten Schritt auch die Oberligisten dran sind?

Die Oberliga Niedersachsen ist schon dran.... (TuS Heeslingen):

http://www.kreiszeitung.de/sport/lokalsport/rotenburg/heeslingen-visier-steuerfahnder-1510841.html


Ich pack das mal in diesen Thread. Nach Heeslingen (s.o.), Lüneburger SK Hansa und VSK Osterholz-Scharmbeck ist nun auch SV Drochtersen/Assel dran!

Nach einer Selbstanzeige des D/A-Managers Rigo Gooßen ermittelt die Stader Staatsanwaltschaft wegen Vorenthaltung von Sozialabgaben in sechstelliger (!) Höhe...

http://www.kreiszeitung.de/sport/lokalsport/kreis-rotenburg/selbstanzeige-drochtersen-fokus-3206245.html

http://www.tageblatt.de/lokales/landkreis-stade_artikel,-Rigo-Goossen-und-der-Vergleich-mit-Uli-Hoeness-_arid,1000193.html


Mal sehen, wann die Hamburger Klubs dran sind....

P.S.: Was ist eigentlich aus der Sache mit dem FC Elmshorn geworden?
« Letzte Änderung: 10. November 2013, 20:46:34 von eilbek-andi »
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Bei einem Fußballspiel verkompliziert sich alles durch die Anwesenheit der gegnerischen Mannschaft (Jean-Paul Sartre).

eilbek-andi

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #5 am: 04. Januar 2015, 18:06:42 »

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Rolex

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Nordi

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Mr. Sinatra

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #8 am: 05. Januar 2015, 09:54:36 »

Nun gut, ich sehe das Thema zwar als aktuell, aber noch nicht als akut brennend an, denn erst einmal muss ein Spieler seine Ansprüche geltend machen. Für den Fall dass ein Spieler dieses tut, kann man den Vertrag immer noch ändern oder auflösen.

Zumal ich auch noch sage, dass es für die dritte und vierte Liga ein echtes Thema werden kann, bei den Oberligen und hier vor allem in Hamburg sehe ich kein all zu großes Problem, da die Fahrtwege zu den Spielen hier so schön kurz sind. 

Ich kann doch einen Spieler mit einem Amateurvertrag verpflichten (250,--) welcher sich offiziell nur auf die Spiele bezieht. Da komme ich bei 4 - 5 Spielen im Monat mit meinen 29 Stunden doch locker aus, da die Fahrtwege eben so schön kurz sind. Das sieht in anderen Bundesländern, bzw. Ligen natürlich schon ganz anders aus.

Spieler die ein höheres Salär bekommen, müssen dann halt noch eine Vereinbarung über Fahrtkosten- und Aufwandsentschädigung unterzeichnen, die nicht dem Mindestlohn unterliegt.

Ich sehe diese Problematik mit dem Mindestlohn schon, aber definitiv nicht für die Oberliga Hamburg.
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Nordi

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #9 am: 05. Januar 2015, 10:21:34 »

Ich hoffe und denke mal, das Mirko sich noch persönlich hier äußert. Er steckt da dank seiner Recherchen ganz gut drin im Thema.

Der Vertrag nur für die Spiele? Der Spielbetrieb beinhaltet immer auch den Trainingsaufwand. Und wenn ein Gericht erstmal eine Aufschlüsselung der Aufwandsentschädigungen einfordert, dann darf - um beim Beispiel Niendorf zu bleiben - auch nicht ein pauschaler Aufwand in gleicher Höhe für einen Spieler mit Wohnsitz in Schnelsen und einen mit Wohnsitz in Bergedorf gezahlt werden.

Das Thema ist denke ich sehr komplex und nicht umsonst nehmen einige Clubs sich bereits externe Hilfe. Vor Gericht würde der Mindestlohn jedenfalls durchgehen. Da bin ich mir sicher.
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Mirko Schneider

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #10 am: 05. Januar 2015, 10:58:22 »

@Nordi Also in diesem Fall möchte ich es so halten wie meistens, nämlich mich hier nicht öffentlich zu äußern. Damit würde ich öffentlich zur Partei oder zumindest zum Tippgeber in der Sache. Und zwar, wenn ich mein bisheriges Wissen hier ausbreite, noch darüber hinaus, was bereits heute im Abendblatt steht (ein Journalist sammelt ja stets mehr Wissen, als er in seinem Artikel verarbeiten kann).

Vereine als auch Spieler können von mir zu Recht erwarten, dass ich so was nicht mache. Denn in einem (sehr guten) Forum wie Hafo ist mir die Trennlinie zwischen mir als Privatperson und mir als Journalisten da einfach zu dünn. Ich äußere mich öffentlich zu meinen Artikeln eigentlich nur, wenn ein Rechercheergebnis als offensichtlich falsch kritisiert wird.

Dann überprüfe ich das und verteidige es oder gestehe den Fehler ein, erkläre ihn, und habe den Anspruch, es das nächste Mal besser machen. Je nachdem, was zutrifft.

Aber ich schreibe Mr. Sinatra gerne demnächst mal eine PM. Gegen einen PM-Austausch habe ich nämlich nichts. ;-)
« Letzte Änderung: 05. Januar 2015, 11:01:40 von Mirko Schneider »
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Mr. Sinatra

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #11 am: 05. Januar 2015, 13:17:32 »

ich warte.... ;D....und denke, dass wir das ganze dann inhaltlich gut privat diskutieren können.
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Mr. Sinatra

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #12 am: 05. Januar 2015, 13:45:38 »

Der Vertrag nur für die Spiele? Der Spielbetrieb beinhaltet immer auch den Trainingsaufwand. Und wenn ein Gericht erstmal eine Aufschlüsselung der Aufwandsentschädigungen einfordert, dann darf - um beim Beispiel Niendorf zu bleiben - auch nicht ein pauschaler Aufwand in gleicher Höhe für einen Spieler mit Wohnsitz in Schnelsen und einen mit Wohnsitz in Bergedorf gezahlt werden.

Ein Amateurvertrag ist ja nichts anderes als ein Minijobbervertrag. Wenn ich jemanden als Minijobber einstelle, hat er den Weg zur Arbeitsstätte selber zu bezahlen. Sofern ich dem Spieler/Arbeitnehmer sage, dass er bei 250,-- fix nur 29 Stunden arbeiten darf/kann...liegt es doch an mir ihm zu sagen, wann er zu arbeiten hat. 3x Training plus einmal Spiel sind 4 x 90 Minuten, sprich 6 Stunden x 4 Wochen sind 24 Stunden + jeweils eine Stunde vor dem spiel treffen, macht 28/29 Stunden.

Weitere anfallende Reisekosten können doch grundsätzlich abgerechnet werden, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch. ich glaube schon, dass man dort einen gewissen Spielraum hat. Natürlich gilt es immer nur unter der Voraussetzung das  Spieler und Verein das gemeinsam bewerkstelligen wollen. wenn ein Spieler "rumzicken" will, kann man sich auf dünnem Eis befinden.

Unter dem Strich sind wir uns aber natürlich einig, dass hier der DFB gefordert ist eine flächendeckende Lösung für den Amateurstatus zu finden.
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eilbek-andi

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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #13 am: 05. Januar 2015, 17:22:42 »

...wenn ein Spieler "rumzicken" will, kann man sich auf dünnem Eis befinden.

Was insbesondere für "im Streit" gehende (wechselnde) Spieler zutreffen dürfte.

Wie bei Bosman damals: Der erste Spieler, dem beim Wechsel (z.B. jetzt im Winter) "Steine in den Weg" (sprich hohe Ablöseforderung) gelegt werden, der dürfte dann rückwirkend sofort auf Zahlung des Mindestlohns klagen. Das ist für mich nur eine Frage der Zeit, bis so ein Fall auch hier in Hamburg hochpoppt.

Danke jedenfalls an Mirko Schneider für den sehr guten HA-Artikel (sogar auf Seite 1 + 2!).
« Letzte Änderung: 05. Januar 2015, 17:44:26 von eilbek-andi »
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Re: Amateurvertrag / Spielerlaubnis
« Antwort #14 am: 05. Januar 2015, 17:47:58 »

So wie gerade in Elmshorn...(ist zwar anders herum aber eine ähnliche Nummer)....die Spieler haben ganz fleissig Ihre Vertragsauflösungen unterschrieben, aber wer sich nicht vorab die Freigabe hat geben lassen sieht sich mit seinem neuen Verein nun Ablöseforderungen vom FCE entgegen stehen...und da scheint wenig Spielraum zu sein. Will der FCE denn nun nächste Saison mit zwei LL Mannschaften starten oder warum machen das die Offiziellen?
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