Ich habe einmal eine Frage an die ganzen Fachleute hier:Beispiel: Spieler X schliesst einen "Amateurvertrag" bei Verein A vom 01.07.2009 bis 30.06.2011 ab, und will anschließend, also ab 01.07.2011, für Verein B spielen, kann Verein, trotz ausgelaufenen Vertrag, noch eine Ablöse fordern und/oder den Spieler sperren lassen?
Ja, es sei denn, der Spieler schließt einen neuen Vertrag.....
Zitat von: Leschinski am 23. November 2011, 19:08:32Im Moment prüfen die Finanzämter bis einschließlich Regionalliga ausnahmslos. Wer sagt, dass nicht im nächsten Schritt auch die Oberligisten dran sind?Die Oberliga Niedersachsen ist schon dran.... (TuS Heeslingen):http://www.kreiszeitung.de/sport/lokalsport/rotenburg/heeslingen-visier-steuerfahnder-1510841.html
Im Moment prüfen die Finanzämter bis einschließlich Regionalliga ausnahmslos. Wer sagt, dass nicht im nächsten Schritt auch die Oberligisten dran sind?
Mindestlohn sorgt für Verunsicherung im Amateurfußballhttp://www.spiegel.de/sport/fussball/dfb-amateurklubs-fuerchten-den-mindestlohn-a-1011180.html
Der Vertrag nur für die Spiele? Der Spielbetrieb beinhaltet immer auch den Trainingsaufwand. Und wenn ein Gericht erstmal eine Aufschlüsselung der Aufwandsentschädigungen einfordert, dann darf - um beim Beispiel Niendorf zu bleiben - auch nicht ein pauschaler Aufwand in gleicher Höhe für einen Spieler mit Wohnsitz in Schnelsen und einen mit Wohnsitz in Bergedorf gezahlt werden.
...wenn ein Spieler "rumzicken" will, kann man sich auf dünnem Eis befinden.