Für mich ist es eben kein Regelverstoß der das Spiel entschieden hat. Es hat kein Phantomtor gegeben un es hat auch keine Mannschaft mit 12 Mann gespielt. Altona hatte 120min und 9 Elfmeterschützen Zeit das Spiel für sich zu entscheiden, dazu der Heimvorteil. Elfmeterschießen ist Glückssache, aber man akzeptieren wenn man sportlich verlore hat.
Wenn eine Mannschaft mit 12 Mann spielen würde, würde das gegen sämtliche Fußballregeln verstoßen. Die Austragung dieses Elfmeterschießen verstieß ebenfalls gegen sämtliche Fußballregeln. Ergo: Regelverstoß.
An alle Kenner die hier auf Herrn Yilmaz verbal eintreten:Folgende Erläuterung zum Thema "Entscheidungsschiessen von der Strafstoßmarke".Ein Pokalspiel ist (sofern eine Verlängerung erfolgte) nach 120 Spielminuten vorbei. Das Endergebnis steht somit fest (AFC - Condor 1:1). Nun folgt zur Ermittlung des Siegers ein Strafstoßschiessen, welches nach HFV, NFV, DFB UND FIFA Richtlinien NICHT mehr zum Spiel gehört, sondern lediglich zur Ermittlung des Siegers dient. Jetzt die Frage, wie kann der SR einen Spielentscheidenden Regelverstoß begehen, wenn das Spiel bereits beendet, der Sieger aber nicht nicht feststeht?
Zitat von: HaraldSpörl am 23. April 2014, 22:38:26An alle Kenner die hier auf Herrn Yilmaz verbal eintreten:Folgende Erläuterung zum Thema "Entscheidungsschiessen von der Strafstoßmarke".Ein Pokalspiel ist (sofern eine Verlängerung erfolgte) nach 120 Spielminuten vorbei. Das Endergebnis steht somit fest (AFC - Condor 1:1). Nun folgt zur Ermittlung des Siegers ein Strafstoßschiessen, welches nach HFV, NFV, DFB UND FIFA Richtlinien NICHT mehr zum Spiel gehört, sondern lediglich zur Ermittlung des Siegers dient. Jetzt die Frage, wie kann der SR einen Spielentscheidenden Regelverstoß begehen, wenn das Spiel bereits beendet, der Sieger aber nicht nicht feststeht? nach § 27 der HFV-RuVO muss ein regelverstoß mit hoher wahrscheinlichkeit zur wertung "verloren" geführt haben...!!!p.s. von "verbal eintreten" kann ich indes nichts feststellen. in diesem fall ist zudem jede kritik angebracht, da ein ambitionierter SR nicht nur einen fatalen fehler begangen hat, sondern er selbst - trotz hinweisen, falsch liegen zu können (spieler!!!) bzw. falsch gelegen zu haben (nach spielende), bei seiner version blieb und auch noch schützenhilfe vom SpA-vorsitzenden bekam, auf deren auflösung ich noch mehr gespannt bin als aufs urteil...!
Jetzt die Frage, wie kann der SR einen Spielentscheidenden Regelverstoß begehen, wenn das Spiel bereits beendet, der Sieger aber nicht nicht feststeht?
Eine (Durchführungs-)BESTIMMUNG ist nach dem Wortsinn nichts anderes als eine: Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung,....an die es sich zu halten gilt. Beim DFB-Heftchen der Fussball-REGELN: heisst es: Vorgehensweise zur Ermittlung....ZitatJetzt die Frage, wie kann der SR einen Spielentscheidenden Regelverstoß begehen, wenn das Spiel bereits beendet, der Sieger aber nicht nicht feststeht? Weil sich der SR nicht an die Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung,....gehalten hat, die zur Ermittlung des Siegers vorgeschrieben ist.Natürlich ist auch ein Gesetzesverstoß, eine Ordnungswidrigkeit, eine Straftat, ein Verstoß gegen eine Verordnung,...im Wortlaut immer unterschiedlich, aber fest steht: man hat Kacki gemacht und das hat Konsequenzen. Und da dieser Verstoß gegen die Bestimmung, Regel, Verordnung,...entscheidend für den Ausgang der Begegnung war, muss zumindestens das Elfmeterschiessen wiederholt werden.ps: wenn du jetzt hier, ebenso wie der HFV, versuchst diese dilletantische Leistung von Yilmaz durch Wortspielchen zu überpudern, ist das einfach nur peinlich. Da hat echt keiner Bock drauf. Ein SR, ein Bundesligaprofi,... muss sich gefälligst wie jeder normale Arbeitnehmer Kritik gefallen lassen. Und ja, es würde mich nicht wirklich wundern, wenn sich der HFV sich da mit seinem Vorzeige-Schiri irgendwie rauswindet. Denn dort ist auch nunmehr mehr Politik als Sport im Spiel und ansonsten müssten die ja geschlossen zurücktreten nach dem Bock.
Wobei die meisten Beitragsväter keine geringste Ahnung über die Regeln haben, oder Regeln nicht von Durchführungsbestimmungen unterscheiden können.
"Eine (Durchführungs-)BESTIMMUNG ist nach dem Wortsinn nichts anderes als eine: Anordnung, Vorschrift, Verfügung, Regelung,....an die es sich zu halten gilt"Und warum wird Regelmäßig bei Punkspielen sämtlicher Spielklassen davon abgewichen? Trainer stehen neben der Bank, keine Gekennzeichnete Coaching Zone, oder zum Beispiel trifft der Spielbericht nicht 30 Minuten vor Spielbeginn, sondern erst 15Minuten vorher beim Schiedsrichter (der sich selber darum kümmern muss) ein?Es gibt Durchführungsbestimmungen und (verbindliche) Anweisungen an SR.Dennoch sind die Grundsätzlichen Regularien klar geregelt. Wenn beide Mannschaften mit dieser Form des 11M-Schiessen einverstanden sind und beide Mannschaften dadurch nachweislich keinen Nachteil erzielen, wo ist das Problem?11M-Schiessen ist nun mal eine 50:50 Sache. Als SR nehme ich doch auch eine VW zurück wenn der Gegnerische Spieler darum bittet und mir erklärt warum, wieso, weshalb. Oder einen Freistoss, der tatsächlich eine Schwalbe war, oder einen Eckstoss oder oder oder. Verstoße ich als SR damit auch gegen die Regel?
Wobei die meisten Beitragsväter keine geringste Ahnung über die Regeln haben, oder Regeln nicht von Durchführungsbestimmungen unterscheiden können. Ein bisschen weniger Sportschau und Doppelpass am Sonntag. Und bitte auch keinen Marcel Reif mehr!Und (so hab ich es damals als aktiver SR auch immer gemacht) Kritik gerne, WENN sie begründet und Sachlich korrekt ist.
@Harald Spörl:Du schreibst:Zitat von: HaraldSpörl am 23. April 2014, 23:16:38 Wobei die meisten Beitragsväter keine geringste Ahnung über die Regeln haben, oder Regeln nicht von Durchführungsbestimmungen unterscheiden können. Aber das ist es doch! Die Regel, die hier igendwo auf diesen Seiten mehrfach zitiert wurde, sagt, dass das Elfmeterschießen nach den ersten fünf Schützen von anderen Spielern als diesen ersten fünf fortgesetzt werden muss! Das ist die REGEL. Und eine Regel ist doch wohl bindend; würdest Du da - als Schiedsrichter - zustimmen? Wenn es jetzt eine Durchführungsbestimmung geben würde, die es dem Schiedsrichter erlaubt, mit den Spielern darüber zu diskutieren, ob heute nicht mal ausnahmsweise wieder dieselben Spieler schießen dürfen, dann wäre das ja alles in Ordnung. Aber die gibt es nicht. Das sagst Du ja selber, denn Du gibst irgendwo hier zu, dass Herr Yilmaz einen Fehler gemacht hat.Ein Fehler, der die Regel ausser Kraft setzt, ist ein Regelverstoß und nicht die Anwendung einer nicht existenten Durchführungsanordnung.Ergo: Herrn Yilmaz' Vorgehen war nicht regelkonform. In der Folge kam das Ergebnis des Entscheidungsschießens (denn das Spiel war ja beendet - übrigens unentschieden!) nicht nach den allgemein gültigen Regeln zustande. Oder anders: Das Ergebnis war irregulär!Und das bedeutet: Protest ist rechtens. Und das Sportgericht hat eigentlich keine andere Wahl, als die Wiederholung (auch wenn hier daran auch schon wieder Zweifel entstehen).Ich hoffe, ich bin in Deinen Augen jetzt sachlich genug gewesen!?