Leider muss hier vermutlich eine freiwillige Basis gefunden werden unter den Oberligisten, da das Hallengeditsche von den Verbänden protegiert wird.17 Vereine würden sich vermutlich anschließen, ich fürchte aber leider wird das nicht reichen. Brauchst alle 18...klappt nicht wegen Teutonia!!
In der Tat ein m.E. ganz wichtiger Aspekt. Der HFV zwingt den Gastgeber dazu, nicht in seinem Stadion zu spielen. Weil Futsal ja so wichtig ist. Ich empfehle eine Zivilklage auf Schadensersatz (entgangene Zuschauer- und Werbeeinnahmen etc.).
Nichts gemacht ist nicht ganz korrekt.Aber alle Gespräche und Versuche münden wie folgt:
Bert selbst findet das Ganze ebenfalls so medium...aber was soll er tun?!
Zitat von: Sprinter am 05. September 2017, 23:46:17Bert selbst findet das Ganze ebenfalls so medium...aber was soll er tun?!Keine Futsaler verpflichten? Seine Mannschaft ohne Futsaler antreten lassen?
Ich "wünsche" mir ja schon fast mal folgende Konstellation: Teutonia erreicht das Pokalfinale und am gleichen Tag ist i-was mit Futsal. Ob dann auch der überregionale Finaltag der Amateure abgesagt/verlegt wird? Natürlich nicht. Dann gilt das alles nicht, was jetzt an "Argumenten" vom HFV vorgebracht wird (DFB-Regularien blabla...).
Vor allem würde ich diese "DFB-Regularien" gerne mal sehen. Passiert das in anderen Landesverbänden auch? Wird da auch für Futsal die Spielordnung vom Fußball umgeschrieben?
Allerdings meint die DFB-Spielordnung m.E. ausschließlich FUSSBALLER. Von Futsal steht da m.W. nix (kann mich aber auch irren)....
Ein Spieler kann in einem Spieljahr nur für einen Verein eine Spielerlaubnis erhalten, es sei denn, der abgebende Verein stimmt einem Vereinswechsel zu.
Begehen eigentlich die Futsalspieler ein Passvergehen? Sie bräuchten ja Pässe des HFV für zwei Vereine nebeneinander. Und das dürfte nicht zulässig sein.
4.1. Die Spielberechtigung für den Futsal-Spielbetrieb besteht unabhängig von der Spielberechtigung für den Fußball-Pflichtspielbetrieb des HFV, anderer Landesverbände oder Nationalverbände.
Zitat von: otzenpunk am 06. September 2017, 12:13:27Vor allem würde ich diese "DFB-Regularien" gerne mal sehen. Passiert das in anderen Landesverbänden auch? Wird da auch für Futsal die Spielordnung vom Fußball umgeschrieben?Der HFV hatte mir kürzlich dazu folgendes geantwortet:Bei Abstellungen für Nationalmannschaftslehrgänge bzw. Länderspiele greift die DFB-Spielordnung, in der es im §34 Abs. 1+2. sinngemäß heißt:Die Vereine....sind verpflichtet, zu Länderspielen und Vorbereitungslehrgängen Spieler abzustellen. Angeforderte Spieler sind ... für andere Spiele nicht spielberechtigt.in §34 Abs. 3. heißt es sinngemäß:Der Verein......hat das Recht, die Absetzung eines für ihn angesetzten Spiels zu verlangen.Der HFV hat in seiner Spielordnung (§27 (2), (3), (4)) und den Durchführungsbestimmungen 3.28 und 3.28.1 entsprechende Regelungen des DFB übernommen.Allerdings meint die DFB-Spielordnung m.E. ausschließlich FUSSBALLER. Von Futsal steht da m.W. nix (kann mich aber auch irren)....
Die Absätze (2) bis (5) gelten nicht für Futsalauswahlspiele.
Solange die betroffenen Vereine nicht aktiv werden, finde ich die Diskussion ziemlich sinnlos.