...Pflicht-Freundschaftsspiele...
Zitat...Pflicht-Freundschaftsspiele...Zusammenfassung: Wir spielen die Saison einfach weiter. Nur ohne Wertung. Denn ohne Wertung kann sich niemand anstecken.
Man sei „an der frischen Luft“ einem „sehr niedrigen Infektionsrisiko“ ausgesetzt, sagte Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) auf der Landespressekonferenz am Dienstagmittag...
Amateurfußball in Thüringen und Sachsen unterbrochenDie Zugangsregelungen in den Bundesländern haben bereits erste Folgen. Im coronagebeutelten Sachsen, wo im gesamten Breitensport 2G besteht, haben der Fußball- und Handballverband ihre Spielzeiten vorerst unterbrochen. In Thüringen hat der Fußballverband am Donnerstag ebenfalls eine Spielpause für alle Partien ab Landesebene angeordnet. Die Fußballkreise im mitteldeutschen Bundesland können selbst entscheiden, ob sie einer entsprechenden Empfehlung folgen.Betroffen ist auch die Oberliga Nordost: Sie besteht aus Teams aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Der Spielbetrieb könnte auch dort unterbrochen werden.https://www.sportschau.de/breitensport/sport-corona-beschluesse-100.html
MMn können Vereine trotzdem per Hausrecht entscheiden, nur geimpfte/genesene Zuschauer zuzulassen. Richtig ist, dass das - wegen der fehlenden räumlichen Trennung - dann trotzdem nicht als 2G-Veranstaltung gilt, sondern weiterhin als 3G und entsprechend auch mit 3G-Auflagen (Maskenpflicht etc.). Die anderen der "mehreren Gründe", warum es bei 3G bleiben "müsse", nennt der HFV ja leider nicht.
Corona Update - Alarmstufe19.11.2021 | 15:36 UhrAlarmstufe: Das gilt am Wochenende auf den Sportplätzen in SüdbadenSeit Mittwoch befindet sich Baden-Württemberg in der Alarmstufe. Die Corona-Verordnung Sport des Landes sieht im Amateurfußball weitreichende Einschränkungen für Nicht-Immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, vor. Für immunisierte Personen gibt es keine weiteren Einschränkungen. Wir beantworten im Folgenden die häufigsten Fragen unserer Vereine.Was gilt in der Alarmstufe? Spieler*innen, Schiedsrichter*innen & Mitwirkende: 3G+ im Freien, 2G im InnenraumBeschäftigte: 3G im Freien sowie InnenraumZuschauer*innen: 2G2G = geimpft oder genesen3G+ = geimpft, genesen oder getestet (PCR-Test)3G = geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test)Wer gilt als Beschäftigte/r? Wer gilt als Mitwirkende/r?Beschäftigte im Sinne der Verordnungen sind Vereins-Trainer*innen (auch ehrenamtlich tätige) und Vertragsspieler*innen. Für Beschäftigte gilt in allen Stufen ein „einfacher“ 3G-Nachweis, sowohl im Freien als auch in Innenräumen. Als Trainer*innen sind in der Regel diejenigen Personen anzusehen, die im Vereinsmeldebogen bzw. Spielbericht als solche eingetragen sind. Hierbei ist zu beachten, dass sich diese Ausnahmeregelung ausschließlich auf die ausgeübte Funktion bezieht. Sollten Vereins-Trainer*innen bzw. Spielertrainer*innen auch als Spieler*in eingesetzt werden, ist ein PCR-Test erforderlich.Vertragsspieler*innen sind laut SBFV-Spielordnung Personen, die einen schriftlichen Vertrag mit einem Verein eingegangen sind und eine Mindestvergütung von 250 Euro pro Monat erhalten. Sie müssen bei unserer Passstelle entsprechend angemeldet werden und sind dort als Vertragsspieler*in hinterlegt.Alle weiteren Personen, d.h. Betreuer*innen, Teamoffizielle, weitere Helfer und auch Schiedsrichter*innen werden laut Corona-Verordnung Sport als Mitwirkende betrachtet. Für sie gelten in der Alarmstufe dieselben Regelungen wie für die Spieler*innen (3G+ im Freien, 2G im Innenraum).Gilt die Ausnahme für Beschäftigte auch für den Spielbetrieb?In den vergangenen Tagen gab es viel Irritation um das Sonderrecht der sogenannten beschäftigten Personen, die lediglich einen einfachen 3G-Nachweis erbringen müssen, um das Sportgelände inklusive Innenräume zu betreten. Laut Corona-Verordnung Sport besteht diese Ausnahme sowohl im Trainings- (§3 Absatz 2) als auch im Spielbetrieb (§4 Absatz 3 Nummer 3a). Die für den Spielbetrieb in §4 Absatz 3 Nummer 9 formulierten, schärferen Regelungen beziehen sich lediglich auf nicht-beschäftigte Personen. Diese Einschätzung bestätigt sich in der Begründung zur Änderung der Corona-Verordnung Sport vom 4. November und wurde uns auf Nachfrage vom zuständigen Kultusministerium bestätigt.[...]Eine Ausnahme gibt es des Weiteren für Personen unter 18 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Diese können in der Warn- und Alarmstufe anstatt eines PCR-Tests weiterhin einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Für Studierende gibt es keine gesonderten Regelungen.Wer ist für die Umsetzung verantwortlich? Was hat es mit dem Formular zum Nachweis durch den Gastverein auf sich?Die Heimvereine sind als Veranstalter und Hausrechtsinhaber laut Corona-Verordnung verpflichtet, die Regeln auf ihrem Sportgelände umzusetzen. Zur Vereinfachung des Nachweises durch den Gastverein haben wir ein mit dem Kultusministerium abgestimmtes Dokument bereitgestellt. Wir empfehlen unseren Vereinen den Einsatz des Formulars. Besteht ein Heimverein jedoch darauf, die Nachweise einzeln zu kontrollieren oder aber der Gastverein möchte das Formular nicht unterschreiben, ist jede Person einzeln vom gastgebenden Verein zu kontrollieren.Diese Prüfpflicht bzw. das Prüfrecht besteht laut Corona-Verordnung nur für den Heimverein als Ausrichter der Sportveranstaltung auf seinem Sportgelände. Er ist für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich – umgekehrt gibt es für den Gastverein keine Kontrollmöglichkeit. Wird uns als Verband ein Fehlverhalten angezeigt, werden unsere Sportgerichte dieses nach dem üblichen Verfahren bearbeiten. In erster Linie ist der Verstoß gegen die Verordnungen des Landes jedoch ein Fall für die staatlichen Behörden und kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.https://www.sbfv.de/nachricht/alarmstufe-das-gilt-am-wochenende-auf-den-sportpl%C3%A4tzen-baden-w%C3%BCrttemberg
Berlin. Der Spielbetrieb in der Fußball-Oberliga wird bis zum 31. Dezember unterbrochen. Das gab der Nordostdeutschen Fußball-Verband (NOFV) am Mittwochabend nach einer Krisensitzung bekannt. Auch in den anderen Amateurspielklassen der Frauen-Regionalliga, Junioren-Regionalligen und der Futsal-Regionalliga wird der Spielbetrieb ausgesetzt.Quelle: https://www.saechsische.de/coronavirus/berlin-fussball-nordostdeutscher-fussballverband-nofv-aussetzung-spielbetrieb-oberliga-5572793.html
Die Entscheidung ist gefallen: Der Fußball-Spielbetrieb in Brandenburg pausiert mindestens bis zum Jahresende! Zu diesem Entschluss kam das Präsidium des Fußball-Landesverbandes (FLB) in Abstimmung mit den Fußballkreisen und dem FLB-Krisenstab nach einer Videokonferenz. Darüber informierte der Verband am späten Mittwochabend. Der Trainingsbetrieb unter Einhaltung der geltenden 2G-Bedingungen stehe den Vereinen frei, hieß es weiter. Zuvor hatte bereits der Nordostdeutsche Fußballverband (NOFV) seine Amateurspielklassen mit Ausnahme der Regionalliga unterbrochen."Damit werden ab sofort bis zum 31.12.2021 keine Spiele mehr durchgeführt und alle bis dahin angesetzten und noch nicht absolvierten Pflichtspiele durch den Verband abgesetzt", informierte der Verband in einer Mitteilung und schreibt zur Begründung: "Der Verband stuft eine ordnungsgemäße Durchführung des Spielbetriebes und der damit einhergehenden kurzfristigen Organisation zur Einhaltung der 2G-Regelung durch die Vereine als unzumutbar ein."Quelle: https://www.sportbuzzer.de/artikel/fussball-brandenburg-flb-saison-pause-jahresende-unterbrochen-corona/
Freiwillige Fortsetzung in Mecklenburg-Vorpommern, Winterpause in BayernBei Brandenburgs Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern wird die Saison auf Landesebene bis auf Weiteres "auf dem Prinzip der Freiwilligkeit" fortgesetzt, [...] Vereine und Teams, die ihre Spiele unter Maßgabe der "2G- oder 2G-plus-Regel nicht gewährleisten können oder wollen", haben die Chance, Partien bis 48 Stunden vor Anpfiff abzusagen. [...]Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hatte am Mittwoch dagegen die vorzeitige Winterpause ausgerufen. [...] Sachsen hatte den Spielbetrieb in allen Altersklassen bereits am 10. November unterbrochen, Thüringen hatte die Saison im Männer-, Frauen- und Nachwuchsbereich am 19. November bis mindestens 1. Januar ausgesetzt. Sachsen-Anhalt hatte den Spielbetrieb zunächst für zwei Spieltage (19.-21. November und 26.-28. November) ausgesetzt.Quelle: https://www.sportbuzzer.de/artikel/fussball-brandenburg-flb-saison-pause-jahresende-unterbrochen-corona/