@ Mr. Sinatravertraege,die nicht von beiden vertragsparteien unterschrieben worden sind gelten als gueltig oder nicht gueltig
Versteh ich nicht. Wenn ein Vetrag nicht unterschrieben wurde, dann ist der Spieler kein Vetragsspieler und ist somit erst recht nicht frei. Vielleicht denke ich als kaufmännisch ausgebildeter Mensch aber auch zu logisch und irgendwelche Rechtsverdreher finden komische Schlupflöcher.
1.Der Vertrag mit M.Prahl wurde rechtzeitig (weit vor Meldeschluß) per Fax eingereicht. Leider fehlte die Unterschrift vom Verein.2.Zwischenzeitlich wurde J.Heinemann seines Amtes enthoben.3. Bernd Pohl klärte mit einer Mitarbeiterin des HFV alle offenen Angelegenheiten (weit vor Meldeschluß). Unter anderem mußte für M.Prahl ein neuer Vertrag eingereicht werden, da der alte nicht gültig!!!- wegen fehlender Vereinsunterschrift -.4.Der neue Vertrag, mit allen Unterschriften wurde vor Meldeschluß eingereicht. Jetzt soll laut HFV dieser zu spät eingereicht worden sein (14 Tage Frist). Da der erste Vertrag nicht gültig war, konnte gar keine Frist verstreichen !5.Jetzt wurde vom HFV für die schriftliche Verhandlung vor dem Verbandsgericht als Begründung auf einmal der fehlende Spielerpass angegeben. Meines Wissens braucht man den Spielerpass bei Einreichung eines Amateure-Vertrag nicht(so nachzulesen in den Statuten des HFV). Wer verstehe da den HFV???!!!
Lieber Ex-Ptäsi,vielen Dank für Deine Aufklärung.Das isz endlich einmal ein Eintrag mir dem man etwas anfangen kann.Wenn dem so ist, wäre das eine riesensauerei vom Verband. und St. Georg-Horn müsste seine Punkte zurück bekommen.