§ 8 Spielordnung1.4 (Sätze 3 - 5)Wird ein Antrag auf Spielerlaubnis vorgelegt, dem der Spielerpass nicht beigefügt ist, muss der HFV den bisherigen Verein unverzüglich unter Fristsetzung von 14 Tagen zur Herausgabe des Passes auffordern. Wird der Pass innerhalb dieser Frist weder eingereicht noch eine Erklärung über den Verbleib des Passes abgegeben, gilt der Spieler als freigegeben. Dies gilt auch wenn sich herausstellt, dass der Verein den Spielerpass nicht innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung ausgehändigt oder zugesandt hat.[/b]