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 Stadionverbot
Seiten: 1 2 [3] 4 5 ... 8

Autor Thema: Stadionverbot  (Gelesen 22736 mal)

Uebersteiger

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Re:Stadionverbot
« Antwort #30 am: 25. November 2005, 14:33:48 »

tun wir ja, salmi ist gemeint. denke aber mal, das es angenommen wird was ich angeboten habe. reicht auch ein kleines ups-sorry - ok?
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Palomino

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Re:Stadionverbot
« Antwort #31 am: 25. November 2005, 14:38:48 »

Ach, dat war Humor? Hätte man fast nicht als solchen verstanden... :)
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salmi

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Re:Stadionverbot
« Antwort #32 am: 25. November 2005, 14:50:33 »

sorry,sollte sich jemand diskreditiert fühlen!
nur die aussage über den hfv gefällt mir nun überhaupt nicht!
entscheident ist nun mal der hfv!ihr könnt ja den hfv verklagen,nur nicht für dinge verantwortlich machen,die er nicht verursacht hat!!
ps:wenn ich weiß, mit welchen menschen,ich es in bestimmten situationen zu tun habe,stelle ich mich auf die möglichen verfahrensweisen ein!
das lernt jeder in der schule,wenn er hin geht!
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Re:Stadionverbot
« Antwort #33 am: 25. November 2005, 14:51:08 »

So - ich erteile mir jetzt eigenständig, aber mit meiner Unterschrift Wochenende ;)

hps - ist das rechtens ??? :-*

Viel Spaß noch -

Und noch ein ständchen zum Abschied --- HH ist ne schöne Stadt da muß man sich benehmen, drum fahrn wir jetzt ins Ostseestadion und...

Fortuna - 33
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Re:Stadionverbot
« Antwort #34 am: 25. November 2005, 15:15:33 »

nee nee einer muß jetzt doch noch sein.

welcher Trottel hat hier irgendwo geschrieben, das zum Thema Stadionverbot/Hausverbot ich meine Infos vom HFV habe oder den HFV meine.

Sach mal salmi, vielleicht im falschen Forum gelandet? die Themen verwechselt. Lesen und schreiben gelernt?

Oder Deine Infos/Quellen auf dem Schwarzmarkt erworben?


Für alle Detektive hier: bitte macht mich darauf aufmerksam, wenn ich zum Thread STadionverbot irgendwo die Buchstaben hfv hinterlegt habe. Da entschuldige ich mich noch heute Abend ganz offiziell. 3Ecken11 und Ex-Präsi haben meine Handynr.
Sofort anrufen dann.

Ich fall ins Koma -
salmi - bitte erkläre mir was der hfv damit zu tun hat. Bitte. und dann aber auch bitte mit Unterschrift... ;D
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salmi

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Re:Stadionverbot
« Antwort #35 am: 25. November 2005, 15:21:04 »

ja gut,du hast recht!verrutscht!
kann doch passieren,oder?dich meinte ich auch nicht.
meinte diesen angeblichen ex-präsi!
wieder ok?
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Re:Stadionverbot
« Antwort #36 am: 25. November 2005, 15:26:31 »

puh - danke - jetzt auf nach Kiel Fortuna ole

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artos

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Re:Stadionverbot
« Antwort #37 am: 25. November 2005, 16:43:28 »

Sollten gewisse Herrschaften eigenmächtig jemnden Stadionverbot erteilt haben, dann meine Frage:Wie geht das?? Da es sich um einen staatlichen Sportplatz handelt ,hat der Sportplatzwart das Hausrecht , oder dessen Vertreter sowie das Bezirksamt Hamburg- Mitte und nicht irgendein Möchtegern- Fussballobmann,der sich damit profilieren will!!!
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Senior

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Re:Stadionverbot
« Antwort #38 am: 25. November 2005, 17:12:56 »

Das könnte Stimmen. EX-PRÄSI weißt Du darüber genaueres? Darf der Verein ein Hausverbot für eine Sportanlage erteilen, auf der lediglich ein Nutzungsrecht besteht.

Ob ja oder ein, es haben immer noch nicht alle begriffen, daß man mit Benzin kein Feuer löschen kann. Man sollte jetzt langsam mal aufhören sich gegenseitig das Leben schwer zu machen und sich den wirklich wichtigen Dingen im Verein zu widmen.
« Letzte Änderung: 25. November 2005, 17:14:15 von Senior »
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Schnacksack

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Re:Stadionverbot
« Antwort #39 am: 25. November 2005, 17:27:30 »

Der Nutzer der Anlage hat selbstverständlich Hausrecht. Kann doch nicht anders sein. Wie willst Du sonst jemanden den Eintritt abknöpfen??
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artos

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Re:Stadionverbot
« Antwort #40 am: 25. November 2005, 17:27:47 »

@Senior Ich habe mit Ex-Präsi darüber gesprochen und er ist meiner Meinung. Du hast recht , wenn Du sagst mit Benzin löscht man kein Feuer, denn letztendlich wird durch Schuldzuweisungen an andere Personen auch nichts besser. Denn wichtiger ist sich nicht gegenseitig mit Dreck zu bewerfen , sondern sich um unser Hobby, den Fussball zu kümmern !! Dieser kommt bei allen Diskussionen viel zu kurz!!!
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Re:Stadionverbot
« Antwort #41 am: 25. November 2005, 17:32:49 »

@Tabaluga
Also wenn der Platzwart das Sagen hat, dann hat es sich erledigt.

@ Schnacksack
Nutzungsrecht ist nicht gleich zu setzen wie Mietrecht. Die Vereine haben die Plätze weder gemiete noch gepachtet. Somit entscheidet doch normalerweise der Eigentümer bzw. dessen Vertreter wer die Anlage betreten darf
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Re:Stadionverbot
« Antwort #42 am: 25. November 2005, 19:10:27 »

@ to All

Stadionverbot hin oder her.

Das ausgesprochene Stadionverbot für den Ex Manager des FC St. Georg - Horn im Horner TV ist auf Briefpapier des SV St.Georg von 1895 e.V. geschrieben und einzig und allein von dessen 1.Vorsitzenden unterzeichnet. (Ups, da war doch was)  .............

Happy weekend

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Re:Stadionverbot
« Antwort #43 am: 25. November 2005, 19:59:39 »

Wer welche Meinung vertritt ist völlig uninteressant. Es kommt einzig und allein auf die Rechtslage an – und die ist eindeutig. Auch auf einem staatlichen Platz besitzt ausschließlich der Nutzer das Hausrecht, kein anderer.

Das bedeutet im Klartext, dass im Außenverhältnis ausschließlich der Horner TV das Hausrecht innehat, weil der FC St. Georg-Horn – die Fußballabteilung – dem Horner TV angehört. Diese Rechte können allerdings durchaus im Innenverhältnis durch den Vertrag zwischen beiden Vereinen in irgendeiner Art modifiziert sein. Ich kenne die Regelungen nicht.

Mit dem Aussprechen eines Hausverbots wird dem Betroffenen ja nicht grund-sätzlich untersagt, den Hamm Park aufzusuchen, sondern eben nur die Heimspiele des FC St. Georg-Horn – also die Veranstaltungen, in denen der Verein das Nutzungsrecht an der Anlage hat.

Zur Unterschrift: Ich kenne weder die Satzung des Horner TV noch die des SV St. Georg. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass nahezu überall die Vertretungsberechti-gung so geregelt ist, dass im Innenverhältnis eine Unterschrift, im Auftrag sogar die der Geschäftsstellenmitarbeiter, im Außenverhältnis jedoch derer zwei Zeichnungen von vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern vonnöten sind. Genaueres regeln, wie gesagt, die Satzungen.

Aber bitte nicht zu früh jubeln: Dadurch, dass das Schriftstück nur eine Unterschrift trägt, ist es nicht ungültig. Ein Hausverbot kann auch mündlich ausgesprochen werden. Die Schriftform dient lediglich der Beweissicherung für den Fall der Fälle. Und Beweise dürften jetzt wohl in ausreichendem Maße vorliegen, da es ja mittlerweile bis zu mir vorgedrungen ist, dass J. H. Hausverbot hat.

Ich hoffe, dass ich ein klein wenig zur Entwirrung beitragen konnte.

« Letzte Änderung: 25. November 2005, 20:00:54 von hps »
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Re:Stadionverbot
« Antwort #44 am: 25. November 2005, 20:38:17 »

Vielen Dank hps für die Aufklärung.
Ob das nun Sinn macht, weiß ich nicht. Da leider die Beweggründe nicht bekannt sind, muß man abwarten.
Da der SV St. Georg auch Leichtathletik auf der Anlage betreibt, gilt das Hausverbot dann wohl auch zu deren Nutzungszeiten. Oder irre ich mich schon wieder?
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