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07.05.2014
Verbandsgericht weist Berufung zurück - Condor im Finale! von Andreas Killat

Einen erneut großen Ansturm erlebte das HFV-Gelände an der Jenfelder Allee. Dieses Mal waren rd. 35 Interessierte erschienen, um gespannt den Ausführungen des vorsitzenden Richters, Thomas Zeißig, zu lauschen (ingesamt hatten 8 Personen am Richtertisch Platz genommen, gesprochen hat jedoch ausschließlich Zeißig).

Um 18.19 Uhr wurde die Sitzung eröffnet und zunächst festgestellt, dass die Berufung Altonas frist- und formgerecht eingereicht wurde. Herr Zeißig trug nochmals zum Sachverhalt vor, so u.a., dass laut Auszug aus dem AFC-Vereinsregister nur drei Personen vertretungsberechtigt sind: Barthel Senior, Hansen, Barthel Junior. Gegenüber dem HFV sei zudem Sebastian Stoffregen als Fußball-Abteilungsleiter gemeldet worden. Es darf hier gem. den Regularien des HFV auch nur EINEN zuständigen Abteilungsleiter geben, nicht mehrere. Natürlich dürfe sich ein Verein so organisieren, wie er will. Gegenüber dem Verband seien eben jedoch nur bestimmte Personen unterschriftsberechtigt. Gegen 18.34 Uhr stellte Herr Zeißig daher als "vorläufige Meinung" des Verbandsgerichts fest, dass der Protest unwirksam gewesen sei.

Hierzu nahm sodann RA Runge (Altona) Stellung: Man dürfe Vereinen nicht vorschreiben, wie sie sich zu organisieren haben und wer ihn gegenüber dem HFV vertritt. Altona habe durch eine schriftlich vorgelegte Vollmacht nachgewiesen, dass Herr Jütting vom Vorstand ermächtigt wurde, den AFC zu vertreten.

Zeißig: Diese Vollmacht ist gegenüber dem HFV wirkungslos. Natürlich dürfe sich Altona aufstellen, wie sie möchten. Aber gegenüber dem HFV darf es nur EINE vertretungsberechtigte Person geben. Hierauf zitierte RA Runge ein BGH-Urteil, wonach eine schriftliche Ermächtigung des Vorstandes ausreichend sei. Doch Zeißig stellte klar: Der HFV hat die Satzungshoheit, das BGH-Urteil finde hier keine Anwendung.

Um 18.43 Uhr bat RA Runge um eine Unterbrechung, um sich zur Beratung zurückzuziehen. Nach gut 10 Minuten ging es weiter. RA Runge: Wir möchten eine Entscheidung. Wir nehmen unser Rechtsmittel nicht zurück.

Herr Zeißig führte dann nochmals kurz die Auffassung des Gerichts aus: Der Protest sei nicht nur formell falsch gewesen, sondern auch in der Sache. Zwar liege ein Regelverstoß vor, doch dieser sei nicht zwingend mit einem Wiederholungsspiel zu "bestrafen". Man folge daher auch in der Sache dem Urteil des Sportgerichts. Die "hohe Wahrscheinlichkeit" eines anderen Spielausgangs sei nicht gegeben. Beide Seiten hätten die gleichen Chancen gehabt.

Es wurde auch noch kurz ein NFV-Urteil aus 2009 zitiert, wo gleichlautend geurteilt wurde. Um 18.58 Uhr zog sich das Gericht zur Beratung zurück und der Saal wurde geräumt. Um 19.06 Uhr ging es weiter:

URTEIL: Die Berufung wird zurückgewiesen. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist nicht mehr gegeben.

Zur Begründung: Es darf nur EINEN gegenüber dem HFV vertretungsberechtigten Fußball-Abteilungsleiter geben. Das Schreiben des Vorstandes mit der Vollmacht für Jütting reicht nicht aus. Daher sei kein wirksamer Protest zustande gekommen und von daher war die Berufung zurückzuweisen. Das Urteil werde den Partein in Kürze schriftlich zugestellt.

Um 19.14 Uhr wurde die Sitzung für beendet erklärt.

Der SC Condor bleibt damit Sieger des Halbfinals und tritt an "Himmelfahrt" (29.05.2014) gegen den USC Paloma im Finale um den Oddset-Pokal an.




Hinweis: Alle "Zitate" sinngemäß (und ggf. gekürzt) im Wortlaut, da Tonbandaufnahmen nicht gestattet waren (ausschließlich schriftliche Notizen). Es handelt sich ferner nicht immer um eine vollständige Protokollierung aller Aussagen/Bemerkungen/Nachfragen.



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