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17.04.2004
Lohbrügge bestätigt Punktabzug von

Am Rande des Spiels bestätigte der VfL Lohbrügge die Entscheidung des Hamburger Fussball Verbandes, den Erfolg gegen den SC Condor in eine 0:3-Niederlage umzuwandeln.

Obwohl das Strafmaß durch die Statuten des HFV klar geregelt ist, sorgte diese Entscheidung auf der Pressekonferenz noch für reichlich Gesprächsstoff. „Ich verstehe nicht, dass ein Versehen solch ein Strafmaß nach sich zieht. Es war schließlich kein Betrug. Warum gibt es hier keinen Spielraum, der es erlaubt, nur eine Geldstrafe zu verhängen? Vielleicht denkt der HFV mal darüber nach, diese Regelung zu ändern“, fand Gunnar Seidler klare und nachvollziehbare Worte.

Auch auf den SC Condor ist der Lohbrügger Coach momentan nicht gut zu sprechen. „Ich frage mich die ganze Zeit, warum man als Verein so handelt. Ich als Verantwortlicher hätte anders entschieden. Wenn ich weiß, dass dieser Verstoß ein Versehen ist und sportlich keinen Einfluss hatte, lege ich keinen Protest ein.“ Deutliche Worte, die auch aus neutraler Sicht durchaus ihre Berechtigung haben.
Dennoch hat der SC Condor wohl nur das getan, was der Großteil der Hamburger Amateurclubs auch getan hätte. Zumal auch Sperber-Coach Bernd Dietze nicht abstreiten wollte, dass er diese Möglichkeit ebenso ausgeschöpft hätte: „Ich verstehe zwar den SC Condor auch nicht, weil sie dadurch keinen Vorteil haben. Aber natürlich wäre diese Sache für uns von ganz anderer Bedeutung gewesen. Da klammert man sich an jeden Strohhalm. Letztlich sind jedem Verein diese Regelungen bekannt.“ Dennoch hält auch Dietze dieses Strafmaß für zu hoch.

Was auch immer die Statuten in der Zukunft besagen werden, dem VfL Lohbrügge kann dieser Punktabzug schlichtweg die Verbandsliga kosten. Schade, ist vor allem eines: Gerechtigkeit und Fairness werden leider allzu oft nur als Worthülsen benutzt. Und mit der Umwertung der Partie ist der sportlich faire Wettkampf fraglos gehörig in Mitleidenschaft gezogen worden. Leider hat in diesem Fall auch das Sportgericht des HFV daran einen erheblichen Anteil.



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